Die MPU
Die Medizinisch-
Psychologische
Untersuchung (MPU)
Informationen und Vertragsbedingungen für den Alkoholabstinenzcheck

Sie haben sich zur Durchführung eines Alkoholkontrollprogramms entschlossen, bei dem über einen vorher festgelegten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Urinkontrollen auf Ethylglucuronid (EtG), einem Abbauprodukt von Alkohol, entsprechend den aktuell gültigen Kriterien für die Durchführung einer chemisch-toxikologischen Analyse (Hypothese und Kriterien CTU in: „Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Fahreignungsdiagnostik“) erfolgen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen und Vertragsbedingungen für das Alkoholkontrollprogramm sorgfältig. Die dort aufgeführten Punkte sind wichtig, damit das Ergebnis Ihres Alkoholkontrollprogramms als plausibler Beleg für Ihre Alkoholabstinenz gewertet werden kann. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt in der Regel zu einem Abbruch des Alkoholkontrollprogramms.

Wird bei mehreren Urinanalysen über einen längeren Zeitraum kein EtG gefunden, können Sie damit Ihre Alkoholabstinenz bei einer nachfolgenden MPU untermauern.
Bitte beachten Sie: Ein erfolgreicher Abschluss eines Alkoholkontrollprogramms ist zwar ein notwendiger Baustein für eine erfolgreiche MPU, aber alleine nicht ausreichend! Sie sollten sich zudem intensiv mit Ihrem Alkoholkonsum in der Vergangenheit auseinandergesetzt haben und auf dieser Grundlage dauerhafte Verhaltensänderungen für die Zukunft entwickelt haben.

1. kurzfristige unvorhersehbare Einbestellung
Da Ethylglucuronid (EtG) nur wenige Tage im Urin nachweisbar ist, werden wir Sie unvorhergesehen und kurzfristig - innerhalb eines Tages - einbestellen. Sie erhalten deshalb in der Regel telefonisch eine Einladung zum Folgetag. Bitte stellen Sie sicher, dass wir Sie telefonisch erreichen können bzw. Ihnen eine Nachricht hinterlassen können und sorgen Sie für ein regelmäßiges Abhören Ihrer Mailbox. Benachrichtigungen, die auf einer Mailbox oder einem Anruf-beantworter hinterlassen werden, gelten als Einbestellung. Beachten Sie bitte, dass bei einem unentschuldigten Terminversäumnis das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen wird.

Sollten Sie einen Termin aus Krankheitsgründen oder wegen kurzfristiger Arbeitstermine nicht wahrnehmen können, ist ein ärzt-liches Attest bzw. die Vorlage einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers erforderlich.

2. Abwesenheitszeiten
Bitte teilen Sie uns außerdem mindestens 14 Tage vorher mit, wann Sie voraussichtlich für einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sein werden (z.B. Urlaub, berufliche Tätigkeit). Abwesenheitszeiträume sollten vier Wochen nicht überschreiten, da ansonsten das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen werden muss.

Bitte beachten Sie auch, dass auch bei wiederholt begründet verschobenen Terminen oder bei wiederholten längeren Abwesenheitszeiten das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen wird, da unter diesen Umständen nicht mehr von einer ausreichend lückenlosen Alkoholabstinenz über den eingangs vereinbarten Zeitraum ausgegangen werden kann.

3. Identitätskontrolle
Bitte bringen Sie zu jeder Einbestellung ein gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) mit.

4. Urinabgabe unter Sicht
Die Urinprobe wird unter direkter Sicht abgegeben.

5. Flüssigkeitsaufnahme am Tag der Urinabgabe
Wir empfehlen Ihnen, in den letzten Stunden vor der Urinabgabe nicht mehr als 200 ml Flüssigkeit pro Stunde zu sich zu nehmen, da ansonsten der Urin so verdünnt sein könnte, dass die Urinprobe nicht mehr verwertbar wäre. In diesem Falle werden Sie von uns zu einer erneuten (für Sie kostenpflichtigen) Urinprobe einbestellt. Ist auch eine zweite Urinprobe aufgrund zu hoher Verdünnung nicht verwertbar, wird das Alkoholkontrollprogramm abgebrochen.

6. Alkoholhaltige Medikamente, alkoholhaltige Lebensmittel oder Süssigkeiten, Mundhygienemittel, so genanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt/Wein): worauf Sie ansonsten achten müssen!
Wenn Sie während des Alkoholkontrollprogramms Medikamente einnehmen, sollten Sie die Notwendigkeit der Einnahme durch ein ärztliches Attest dokumentieren. Sie müssen uns über die Einnahme solcher Medikamente informieren. Bitte informieren Sie Ihren Arzt über Ihre Teilnahme an dem Alkoholkontrollprogramm und bitten Sie ihn, solche Medikamente zu verschreiben, die keinen Alkohol enthalten.

Sollten Sie rezeptfreie Medikamente einnehmen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Apotheker über mögliche Einflüsse auf das Alkoholkontrollprogramm und über mögliche Alternativen. Stellen Sie in jedem Falle sicher, dass Sie keine Medikamente einnehmen, die Alkohol enthalten.

Eine Diabeteserkrankung ist kein Ausschluss für die Durchführung eines Alkoholkontrollprogramms. Insulin ist nicht alkoholhaltig.

Um eine Beeinflussung der Urinanalysen auszuschließen, nehmen Sie bitte während des gesamten Zeitraums des Alkoholkontrollprogramms keine alkoholhaltigen Lebensmittel, alkoholhaltigen Süssigkeiten oder so genanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt/Wein) zu sich. Vermeiden Sie auch die Anwendung von alkoholhaltigen Mundpflegemitteln.

7. Zeitraum und Umfang des Alkoholkontrollprogramms
Wenn Sie eine Alkoholabstinenz von einem halben Jahr belegen wollen, werden vier Urinkontrollen durchgeführt. Wollen Sie eine Alkoholabstinenz von einem Jahr belegen, sollten mindestens sechs Kontrollen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Ende eines Alkoholkontrollprogramms und einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung nicht mehr als vier Wochen liegen sollten, wenn Sie eine Alkoholabstinenz lückenlos belegen wollen.

Als Beginn des Alkoholkontrollprogramms gilt das Datum des Vertragsbeginns, als Ende das Datum der letzten Urinkontrolle.

Welcher Zeitraum des Alkoholkontrollprogramms empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab, zum Beispiel vom Ausmaß und Umfang Ihres vorherigen Alkoholkonsums. Allgemeingültige Fragen hierzu können Sie im Rahmen unserer kostenlosen Informationsabende oder im Rahmen unserer sonstigen Informationsangebote klären.

 8. Kosten
Die Kosten hängen vom Umfang des Alkoholkontrollprogramms ab, bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei unserer Begutachtungsstelle. Die Bezahlung erfolgt jeweils am Tag einer Einbestellung in bar.

9. Abschlussbericht
Nach Abschluss des Alkoholkontrollprogramms erhalten Sie einen Abschlussbericht. Einzelbefunde werden nur auf besondere Anforderung hin ausgestellt.


Ihr ärztlicher Gutachter der
AVUS GmbH

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