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Anforderungen an Drogenabstinenzbelege für eine MPU
An die Belege, die eine Drogenabstinenz im Zeitraum vor einer MPU stützen sollen, werden hohe Anforderungen gestellt. So müssen die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar sein. Erfüllen die Abstinenzbelege diese Anforderungen nicht, sind sie im Rahmen einer MPU nicht verwertbar. Dies ist nicht selten der Grund für ein negatives Gutachten.
Wenn Sie sich hundertprozentig sicher sein wollen, dass Ihre Abstinenzbelege bei einer MPU verwertet werden können, sollten Sie ein Drogenkontrollprogramm oder eine Haaranalyse im Rahmen einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen. Beispielhaft sind hier nur einige, aber wesentliche Grundbedingungen aufgelistet, die gegeben sein müssen, damit Abstinenzbelege gewertet werden können. Daneben gibt es noch vielfältige weitere Anforderungen, ohne die ein Drogenkontrollprogramm bzw. eine Haaranalyse nicht als Abstinenzbeleg verwertbar ist. Näheres können Sie in unseren Begutachtungsstellen auf kostenlosen Informationsabenden erfahren.
HIer können Sie Informationen und Vertragsbedingungen für das Drogenkontrollprogramm als PDF-Datei (95 KB) herunterladen
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