Die MPU
Die Medizinisch-
Psychologische
Untersuchung (MPU)

Anforderungen an Drogenabstinenzbelege für eine MPU

An die Belege, die eine Drogenabstinenz im Zeitraum vor einer MPU stützen sollen, werden hohe Anforderungen gestellt. So müssen die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigten toxikologischen Befunde fachkundig erstellt worden, aussagekräftig und forensisch verwertbar sein. Erfüllen die Abstinenzbelege diese Anforderungen nicht, sind sie im Rahmen einer MPU nicht verwertbar. Dies ist nicht selten der Grund für ein negatives Gutachten.

Wenn Sie sich hundertprozentig sicher sein wollen, dass Ihre Abstinenzbelege bei einer MPU verwertet werden können, sollten Sie ein Drogenkontrollprogramm oder eine Haaranalyse im Rahmen einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen lassen. Beispielhaft sind hier nur einige, aber wesentliche Grundbedingungen aufgelistet, die gegeben sein müssen, damit Abstinenzbelege gewertet werden können. Daneben gibt es noch vielfältige weitere Anforderungen, ohne die ein Drogenkontrollprogramm bzw. eine Haaranalyse nicht als Abstinenzbeleg verwertbar ist. Näheres können Sie in unseren Begutachtungsstellen auf kostenlosen Informationsabenden erfahren.

  • unvorhergesehene Einbestellung zur Probenabgabe
  • kurzfristige Einbestellung innerhalb von max. 36 Stunden
  • Abgabe der Urinprobe unter direkter Sicht
  • Untersuchung im Labor nach Qualitätsstandards nach GTFCH bzw. in einem nach DIN ISO 17025 akkreditierten Labor
  • Immuntests oder einfache chromatographische Verfahren werden von Bestätigungsanalysen mit GCMS oder LCMS unterschieden, Bestätigung von positiven Befunden durch GCMS/LCMS
  • Politoxikologische Analyse
  • Angabe des korrekt bestimmten Kreatininwertes
  • Dokumentation des vereinbarten Drogenkontrollzeitraums mit entsprechenden Einbestell- und Urinabgabedaten und Ergebnissen und Dokumentation, ob Befunderhebung lückenlos erfolgte (Drogenkontrollprogramm-Gesamtbericht); bei Dokumentation von Einzelbefunden im Rahmen eines Drogenkontrollprogramms muss der Zeitraum des vereinbarten Drogenkontrollprogramms, die Anzahl der vereinbarten Urinabgaben dokumentiert sein und wiedergegeben werden, um die wievielte Urinabgabe es sich im Rahmen dieses Drogenkontrollprogrammes handelt
  • Dokumentation der Identitätsprüfung des Kunden

  • Ihr Begutachtungsstellenteam für Fahreignung der

    AVUS GmbH

HIer können Sie Informationen und Vertragsbedingungen für das Drogenkontrollprogramm als PDF-Datei (95 KB) herunterladen

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